Schule und Corona - Infos und aktuelle Regelungen
- Erkältungssymptome - Darf mein Kind in die Schule?
- Hygieneplanung und Umsetzung der Abstände - ab dem 11.02.2022
- Testkonzept Oberschule Albert Schweitzer
30.03.2022 Wegfall der Maskenpflicht und baldige Aussetzung der Testpflicht
Ab dem 04.04.2022 entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske auf dem gesamten Schulgelände (in Außen- und Innenbereichen). Bitte beachtet / beachten Sie, dass die Masken in Bussen und Bahnen weiterhin getragen werden müssen.
Die Testpflicht für alle nicht-geimpften und/oder nicht-genesenen Schüler*innen bleibt bis 29.04.2022 unverändert (dreimal pro Woche) bestehen und wird danach vsl. ausgesetzt.
Weitere Informationen können Sie dem anhängenden Schreiben entnehmen:
03.03.2022 Änderung der Testfrequenz und Präsenzpflicht für alle
Ab dem 07.03.2022 wird die Testfrequenz wieder vermindert. Dementsprechend müssen alle nicht-geimpften und/oder nicht-genesenen Schüler*innen sich dreimal pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) testen.
Zudem gilt ab diesem Zeitpunkt wieder für alle Schüler*innen die Präsenzpflicht. Nur in besonders begründeten Fällen und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes können Schüler*innen weiter distanzbeschult werden.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen der Schule bleibt bestehen.
Weitere Informationen können Sie den anhängenden Schreiben entnehmen:
- 13. Schreiben zur Organisation des Schuljahres
- MBJS-Testkonzept_07-03-2022
- Bescheinigung Selbsttest (ab 07.03.2022)
11.02.2022 Aktuelle Informationen aus dem MBJS zum Umgang mit dem Coronavirus
Ab dem 14.02.2022 gilt die Pflicht für alle nicht-geimpften und/oder nicht-genesenen Schüler*innen und Beschäftigten, sich schultäglich zu Hause zu testen. Zudem ist es sinnvoll, wenn sich auch die geimpften und/oder genesenen Schüler*innen und Beschäftigten regelmäßig testen, um mögliche Infektionsketten rechtzeitig zu durchbrechen. Die dafür notwendigen Tests werden den Schüler*innen durch ihre Klassenleiter*innen ausgegeben. Die Dokumentation der Testung erfolgt über die bekannten Zettel. Bitte beachten Sie dahingehend auch die Änderungen der Hygienepläne.
- Bescheinigung Selbsttest
- Einverständnis zur Corona-Selbsttestung
- Elterninformation
- Rahmenhygieneplan Schulen
- Hygieneplanung-ASO (11.02.2022)
26.01.2022 Aussetzung der Präsenzpflicht Klasse 7 & 8
Die Präsenzpflicht für die Klassenstufen 7 und 8 bleibt bis auf Weiteres ausgesetzt. Dementsprechend können Sie als Eltern mithilfe eines Schreibens an die Klassenleiter*innen Ihre Kinder weiterhin (mindestens für 1 Woche) von dem Schulbesuch entschuldigen. Ihr Kind nimmt dann am Distanzunterricht über die Schulcloud teil, darf dabei aber nicht benotet werden. Die Fehltage gelten als entschuldigt und werden auf dem Zeugnis vermerkt.
Für die Klassenstufen 9 & 10 gilt weiterhin die Präsenzpflicht, da diese Jahrgänge abschlussrelevant sind.
14.01.2022 Aussetzung der Präsenzpflicht Klasse 7 & 8 bis zu den Winteferien
Die Präsenzpflicht für die Klassenstufen 7 und 8 bleibt weiterhin bis zu den Winterferien ausgesetzt.
23.12.2021 Weiterhin Aussetzung der Präsenzpflicht Klassen 7 & 8
Die Präsenzpflicht für die Schüler*innen der Klassenstufen 7 & 8 bleibt bis vorerst 19.01.2021 ausgesetzt. Dementsprechend können Sie als Eltern mithilfe eines Schreibens an die Klassenleiter*innen Ihre Kinder weiterhin (mindestens für 1 Woche) von dem Schulbesuch entschuldigen. Ihr Kind nimmt dann am Distanzunterricht über die Schulcloud teil, darf dabei aber nicht benotet werden. Die Fehltage gelten als entschuldigt und werden auf dem Zeugnis vermerkt.
Für die Klassenstufen 9 & 10 gilt weiterhin die Präsenzpflicht, da diese Jahrgänge abschlussrelevant sind.
25.11.2021 Aussetzung der Präsenzpflicht Klasse 7 & 8 ab 29.11.2021
Aus dem Anhang können Sie die wichtigsten Informationen zur Aussetzung der Präsenzpflicht in Jahrgang 7 & 8 entnehmen.
15.11.2021 Zusätzlicher Corona-Test
Ab sofort müssen sich alle ungeimpften Schüler*innen dreimal in der Woche testen: Montag, Mittwoch und Freitag. Der Testnachweis soll auf dem gewohnten Zettel erfolgen.
27.08.2021 Informationen des Landes Brandenburg zur Covid-19-Impfung bei SchülerInnen
13.08.2021 Info - Testung ab dem 16.08.2021
Ab kommenden Montag werden die Lehrkräfte der jeweils ersten Unterrichtstunde vor dem Betreten der Räume kontrollieren, ob die SchülerInnen am Montag und Mittwoch den Selbsttest durchgeführt haben. Sollten SchülerInnen nicht getestet sein, gehen diese bitte zum Raum 1.105, um sich dort unter Aufsicht selbst zu testen. Voraussetzung dafür ist eine Einverständniserklärung zum Selbsttest. Die Kontrolle der Scheine erfolgt dabei täglich, da an den Testtagen ja auch einmal SchülerInnen krankheitsbedingt ect. gefehlt haben könnten.
Zum Start des neuen Schuljahres treten dieselben Regeln in Kraft, welche bereits am Ende des vorherigen Schuljahres galten. Alle auf dem Schulgelände wirkenden Personen müssen an zwei Tagen in der Woche einen Selbsttest durchführen und das Negativergebnis mit einer Unterschrift bestätigen. Bei nicht volljährigen Personen gilt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Ausgenommen von den Selbsttests sind Personen, welche durch eine Impfung bzw. Impfungen immunisiert sind. Die Impfung/en sind vor dem Betreten des Schulgeländes nachzuweisen.
- MBJS - Bescheinigung über die Durchführung eines Antigen - Selbsttests
- MBJS - Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen - Selbsttests in der Schule